Im letzten Artikel haben wir die ersten beiden Teile unserer Schweizer Steuererklärung (für den Kanton Zürich) ausgefüllt, nämlich: persönliche Angaben, unselbstständige Tätigkeiten und sonstige potenzielle Einkünfte.
Wenn du eine Pause gemacht hast, kannst du einfach auf ZHprivateTax zurückkehren und dort weitermachen, wo du aufgehört hast.
Kommen wir nun zu den nächsten Kategorien, insbesondere zu den interessanten Teilen mit Immobilien und Steuerabzügen!
Schritt 1: Liegenschaften
Wir sind zwar unter “Einkünfte”, aber das Formular für die Liegenschaften ist besonders mächtig und deckt Einkünfte, Abzüge und Vermögen gleichzeitig. Nur die Schulden (Hypotheken) sind in einem separaten Formular (siehe Schritt 8).
Als Mieter
Du kannst diese Formulare ignorieren und direkt zu Schritt 2 springen.
Als Besitzer selber bewohnte Liegenschaften
Diese Schritte sollst du für jede Liegenschaft wiederholen. Wenn das Formular keine freie Zeile hat, fügst du mit “Liegenschaften hinzufügen” eine neue Zeile ein. Dann kannst du die Zeile editieren.
Gib die Daten für deine Liegenschaft ein. Nutzung ist selbstgenutzt.
Für Steuerwert und Eigenmietwert der Liegenschaft bekommst du vom Kanton eine Bescheinigung und du trägst genau diese Daten ein. Falls deine Wohnung im Ausland liegt, kannst du diese Werte wie folgt selber berechnen.
Der Steuerwert ist 70% vom Kaufwert (also CHF 700'000 bei einer CHF 1'000'000 teuren Liegenschaft). Der Eigenmietwert ist 3,5% (bei Häusern) oder 4,25% (bei Wohnungen) vom Steuerwert.
Die Unterhaltskosten werden pauschal auf 20% vom Eigenmietwert gesetzt. Du kannst auch die effektiven Kosten abziehen, wenn diese höher sind. Aber dann muss sie auflisten und belegen. Es dürfen nur die “Werterhaltenden” Unterhaltskosten geltend gemacht werden: also ersetzen im gleichen Ausführungsstandard. Falls du alle deiner WCs mit goldenen WCs ersetzt hast (ein frugaler Mustachian würde das niemals tun!), kannst du es nicht oder nur teilweise abziehen. Aber die Belege solltest du trotzdem behalten, die brauchst du dann, um die Wertsteigerung der Liegenschaft beim Verkauf zu erklären, und sind für die Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer relevant.
Gewisse Kosten kannst du abziehen, z.B. Wartungsarbeiten im Garten, Einzahlung im Erneuerungsfonds und gewisse Versicherungen wie die GVZ. Mehr Details sind im Merkblatt dazu.
Als Besitzer vermietete Liegenschaften
Die Erfassung einer vermieteten Liegenschaft ist ziemlich ähnlich wie eine selbstbewohnte Liegenschaft, mit ein paar Unterschieden.
Mieteinnahmen anstatt Eigenmietwert. Bei den Erträgen, Schalter auf Mieteinnahmen stellen und diese Angaben, entweder als Total oder detailliert.
Bei den Unterhalts- und Verwaltungskosten ist ähnlich. Pauschal oder effektive Kosten angeben.
Schritt 2: Berufsbedingte Abzüge
Als nächstes kommen die Abzüge. Zuerst gibst du die Abzüge an, die mit deiner Arbeit verbunden sind.
Berufsbedingte Fahrkosten
Du kannst die Fahrkosten zwischen deinem Wohnort und deinem Arbeitsort abziehen. Aber nur, wenn du sie selber bezahlen musst. Falls dein Arbeitgeber die Kosten trägt, dann ist kein Abzug möglich.
In den meisten Fällen kannst du nur die ÖV-Kosten geltend machen. Am einfachsten sind die Kosten für ein 2. Klasse Jahresabo der VBZ oder ZVV für die entsprechenden Zonen anzugeben. Und natürlich auch die Pauschalkosten für ein Velo mit CHF 700. Es ist möglich, beide Abzüge zu machen.
Unter gewissen Umständen kannst du die Kosten für ein Auto oder Motorrad geltend machen. Dann darfst du keinen ÖV-Abzug machen:
- Es fehlt öffentliches Verkehrsmittel, weil die nächste Haltestelle mindestens 1km entfernt ist oder weil zu deiner Arbeitszeiten kein ÖV zur Verfügung steht
- Dein Arbeitgeber verlangt, dass du während der Arbeitszeit dein Privatauto verwendest. Dafür braucht es eine Bestätigung des Arbeitgebers
- Du bist mit dem Auto 1 Stunde schneller als mit der ÖV
Weitere Berufsauslagen
Hier kannst du die Kosten für deine Verpflegung angeben. Es gelten Standard-Pauschale. CHF 3200/Jahr, falls du die Kosten allein trägst, CHF 1600/Jahr, wenn dein Arbeitgeber ein Teil der Kosten übernimmt (z.B. in einer Betriebskantine), oder CHF 0, falls dein Arbeitgeber alle Kosten deckt. Die Information ist in deinem Lohnausweis.
Du kannst auch übrige Kosten geltend machen, zum Beispiel wenn du spezielle Berufskleider oder Werkzeuge gekauft hast, ein privates Arbeitszimmer verwendest oder Mitgliedschaften bezahlt hast. Standardmässig wird ein 3% Pauschalabzug gegeben, so überlege gut, ob deine Kosten diesen Wert übersteigen. Falls du die effektiven Kosten deklariert, dann solltest du sie auch mit Belegen beweisen können.
Falls du Wochenaufenthalter bist, dann kannst du die Kosten für deine Unterkunft und Verpflegung (Abendessen) noch geltend machen.
Wenn du mehrere Jobs mit verschiedenen Bedingungen hast, dann solltest du die Abzüge pro rata berechnen.
Die Wegleitung hat hier für viele Fälle Beispiele. Sonst kannst du auch bei der Steuerverwaltung deiner Gemeinde um Hilfe fragen.
Schritt 3: Abzügen für Schulden
Du kannst deine Schulden abziehen. Die einzigen Schulden, die nicht abgezogen werden können, sind Autoleasing. Dieser Abzug hat zwei Zwecke: es vermindert dein Vermögen um die Schuld und es vermindert dein Einkommen um den Zins.
Hypotheken: Falls du Hypotheken hast, kannst du sie hier auflisten und die Zinsen als Abzug geltend machen.
Schulden: Falls du Schulden hast, weil du Geld aus Bekannten oder Firmen ausgeliehen hast, kannst du hier auflisten. Oder auch nur weil du die Kreditkartenrechnung zu spät bezahlt hast oder dein Bankkonto versehentlich überzogen hast. Aber grundsätzlich solltest du nur in Ausnahmefällen Schulden haben.
Spezialfall Bundessteuer: Die Bundessteuer wird immer im folgenden Jahr fällig: die Bundessteuer für 2025 ist im März 2026 fällig (zumindest im Kanton Zürich, da kein Akonto geleistet wird). Das heisst. Am 31.12. des Jahres hast du eigentlich eine Schuld gegenüber dem Bundes, weil du die Bundessteuer noch nicht bezahlt hast. Und so bequem: als du deine Steuererklärung füllst, schickt dir die Verwaltung gerade die Unterlagen zur fälligen Bundessteuer. Da kannst du gerade diesen Betrag und die provisorische Steuereinschätzung als Beleg eingeben.
Und noch: Falls deine Bank dir einen E-Auszug schickt, sind wahrscheinlich deine Kredite und Hypotheken dort schon erfasst und werden beim Hochladen des Dokuments automatisch erfasst.
Note: Du findest das gleiche Formular unter Vermögen und Schulden.
Als Mieter
Du hast keine Hypotheken. Und du solltest keine Schulden haben. Einzig die Bundessteuern sollten hier sein.
Als Besitzer oder Vermieter
Du solltest deine Hypotheken hier vermerken.
Schritt 4: Abzüge für Säule 3a, Vorsorge, Versicherungskosten
Vorsorge
Du solltest alle geleisteten Einzahlungen in deiner Vorsorge hier angeben. Falls du angestellt bist, sind die AHV und ordentliche Pensionskassebeträge schon in deinem Lohn ausgewiesen.
Es gibt aber Fälle, wo du diese Beträge selber angeben sollst:
- Einkäufe in der Säule 2 / Pensionskasse
- Einkäufe in der Säule 3a
- Als selbstständiger oder angestellt ohne Pensionskasse (z.B. lohn under 22K/Jahr): Säule 3a Beiträge (20% vom Lohn, bis 33K/Jahr)
- AHV-Beiträge für nichterwerbstätige
Der letzte Punkt ist für Mustachians nach FIRE wichtig: Die AHV-Beiträge sind bis 65 Jahre obligatorisch. Wenn du jetzt nicht mehr arbeitest, weil du FIRE bist, dann wirst du die AHV auf dein Vermögen zahlen. Diese Beträge kannst du hier abziehen.
Versicherungsprämien (Krankenkasse)
Du sollst deine Krankenkassenprämien abziehen. Deine Krankenkasse gibt dir eine Übersicht deiner Prämien und anderen Kosten, so es sollte einfach sein, die Angaben zu finden.
Unter Krankenversicherungsprämien sollst du die Jahreskosten für dich und deine Familie angeben.
Falls du auch Unfallversichert bist und die Kosten selber trägst (z.B. als Selbständiger), dann gib die Jahreskosten unter Private Unfallversicherungsprämien an.
Die Zinsen von deinem Vermögen beeinflussen die Berechnung. Diese werden automatisch von der Software eingefügt, sobald du dein Vermögen erfasst hast.
Subventionen für deine Prämien gehören auch hier.
Krankheits- und Unfallkosten
Wenn du schon die Kostenaufstellung der Krankenkasse in der Hand hast, dann sollst du auch die Kosten abziehen, die nicht gedeckt sind.
Hier gehören:
- Bezahlte Selbstbehalt der Krankenkasse
- Zahnarztkosten
- Pflegepersonal
- Brillen, Hörgeräte, …
Nächster Schritt
Siehst du, es ist gar nicht so schwer, in der Schweiz selbst die Steuererklärung zu machen!
Im nächsten Artikel werden wir über die folgenden Abschnitte sprechen:
- Spenden
- Sonstige Abzüge
- Bankkonten
- Aktien und andere Wertpapiere
- Steuerbescheinigung
- Sonstige Vermögenswerte
Wenn du in den obigen Screenshots weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung entdeckst (oder wenn du eine Frage hast), teile sie uns in den Kommentaren mit!