Tutorial VSTax Steuererklärung (2025) – Teil 3

Letztes Update: 11. Dezember 2025

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Im zweiten Teil des VSTax-Leitfadens haben wir uns nun intensiv mit allen Einnahmen — auch aus Immobilien und Wertschriften — beschäftigt und es wird Zeit, auch die abzugsberechtigten Ausgaben anzugeben. Ein paar davon werden nun von den vorherigen Formularen übernommen, ein paar andere müssen wir hier noch angeben.


Schritt 12: Schuldzinsen (und Hypotheken)

In diesem Schritt ist es erforderlich, sämtliche Schuldzinsen, zu denen auch die Hypothekarzinsen zählen, vollständig anzugeben. Dazu wird das passende Formular ausgewählt, in dem nicht nur die Zinsen, sondern auch die zugehörigen Schulden und die Hypothek erfasst werden.

Es ist dabei zu beachten, dass auf Seite 3 des Formulars ausschliesslich die Abzüge angezeigt werden. Die eigentliche Erfassung der relevanten Beträge erfolgt jedoch bereits in diesem Schritt, sodass alle notwendigen Informationen korrekt und vollständig eingetragen sind.

Formular 'Abzüge Kanton / Bund' mit markierten Verwaltungskosten für Wertschriften

Formular 'Abzüge Kanton / Bund' mit markierten Verwaltungskosten für Wertschriften

In unserem Fall gehen wir davon aus, dass keine Konsumschulden vorliegen, sondern lediglich unsere Hypothek zu berücksichtigen ist. Anders als in einigen anderen Kantonen wird die Hypothek im entsprechenden Formular nicht gesondert behandelt, sondern gemeinsam mit Konsumkrediten und ähnlichen Verbindlichkeiten aufgeführt.

Schuldenverzeichnis mit Hypothek, Schuldzins und Übertrag in die Steuererklärung

Schuldenverzeichnis mit Hypothek, Schuldzins und Übertrag in die Steuererklärung

Ein Klick und die Werte werden bei den Ausgaben bereits übernommen. 


Schritt 13: Berufsauslagen und Aufwendungen für Wertschriftenverwaltung

Es sei hier vermerkt, dass die folgenden weiteren Abzüge bereits erfasst sind von vorherigen Formularen:

Mit einem Klick neben dem jeweiligen Wert kann man auch wieder zu den entsprechenden Formularen zurückkehren und die Werte nochmals kontrollieren. Jedoch kann dieser Schritt nun gut übersprungen werden.


Schritt 14: Beiträge an beruflicher Vorsorge (Säule 2) oder Selbstvorsorge (Säule 3a)

Freiwillige Beiträge an die BVG (2. Säule)

Wer freiwillige Beiträge in die berufliche Vorsorge (BVG, auch bekannt als 2. Säule) einzahlt, kann diese Beträge in der Regel von der Einkommensteuer abziehen. Nach der Einzahlung erhält man üblicherweise einen entsprechenden Steuerauszug von der Vorsorgeeinrichtung. Die ausgewiesenen Beträge können dann in das dafür vorgesehene Feld in der Steuererklärung eingetragen werden – sowohl für die eigene Person als auch für den Ehepartner, sofern zutreffend.

Beiträge in die Säule 3a

Das Vorgehen bei Einzahlungen in die Säule 3a ist analog: Auch diese Beiträge können in der Steuererklärung abgezogen werden. Besonders für berufstätige Personen – wie es viele Leserinnen und Leser dieses Blogs sind – ist dies eine gängige und empfohlene Praxis, um Steuervorteile zu nutzen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.

Übersicht Abzüge mit Beiträgen zur gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a

Übersicht Abzüge mit Beiträgen zur gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a


Schritt 15: Persönliche Abzüge

Es gibt nun eine Reihe von Abzügen, die hier einzeln noch berücksichtigt werden und in die entsprechenden Felder eingeben werden können. Hier seien mal nur die wichtigsten Abzüge erwähnt, damit nichts vergessen geht:

Besondere Aufmerksamkeit sollte den Angaben zu den Krankheitskosten und den Versicherungsprämien geschenkt werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass für die Erfassung dieser Kosten ein separates Formular zur Verfügung steht. Dieses Formular kann durch einen Klick neben dem entsprechenden Feld aufgerufen werden.

Um den Ablauf zu veranschaulichen, wurden bereits einige Beispielzahlen in das Formular eingetragen. Dadurch erhält man einen realistischen Eindruck davon, wie die Angaben in der Praxis aussehen können.

Wenn nun alles eingegeben wurde, müsste die Seite 3 nun wie folgt aussehen:

Detailansicht der Abzüge mit markierten Säule-3a-Beiträgen beider Steuerpflichtigen

Detailansicht der Abzüge mit markierten Säule-3a-Beiträgen beider Steuerpflichtigen

Wenn Kapitalleistungen aus der 2. oder 3. Säule bezogen wurden — beispielsweise im Rahmen der Wohneigentumsförderung — ist es erforderlich, diese Beträge anzugeben. Die entsprechenden Angaben sind auf der Seite 3 des Formulars ganz unten einzutragen. Dadurch wird sichergestellt, dass sämtliche Kapitalbezüge ordnungsgemäss und vollständig deklariert werden.

Formular 'Andere Abzüge' mit Versicherungsprämien, Krankheitskosten und Spenden

Formular 'Andere Abzüge' mit Versicherungsprämien, Krankheitskosten und Spenden


Schritt 16: Vermögen

Der letzte Schritt in unserem Tutorial gestaltet sich ziemlich einfach. Da für die Einnahmen die Wertschriften, Immobilien und Schulden bereits angegeben werden mussten, hat VSTax schon viele Werte für die Seite 4 erfasst und den Vermögenswert automatisch berechnet.

Somit dient diese Seite 4 vor allem dazu, die bereits erfassten Beträge nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls die unten folgenden Werte noch zu ergänzen. Dies stellt sicher, dass sämtliche relevanten Vermögenspositionen korrekt und vollständig in der Steuererklärung abgebildet sind, zum Beispiel:

Auch sollten Schenkungen oder Erbvorbezüge auf dieser Seite angegeben werden.

Das ganze sieht in unserem Beispiel dann wie folgt aus:

Vermögensübersicht per 31. Dezember mit Aktiven, Passiven und Reinvermögen

Vermögensübersicht per 31. Dezember mit Aktiven, Passiven und Reinvermögen


Schritt 17: Belege hochladen und Abschluss

Wenn alle Angaben korrekt sind, führt dich die Navigation zurück auf die erste Seite. Damit ist das Ausfüllen der Steuererklärung grundsätzlich abgeschlossen und keine weiteren Eingaben sind erforderlich.

Im nächsten Schritt müssen sämtliche relevanten Belege hochgeladen werden. Du hast die Wahl, ob du die Belege in Papierform zusammen mit der Steuererklärung einreichst oder diese elektronisch übermittelst. Ich empfehle ausdrücklich die elektronische Übermittlung, da dies sowohl schneller als auch effizienter ist.

Belege mit Drag & Drop einfügen

Wie bereits im ersten Teil dieses Blogs erwähnt, hat sich das Hochladen von Belegen per Drag-and-Drop aus meiner Sicht als die praktikabelste Methode erwiesen. Insbesondere mit der Tell Tax App hatte ich Schwierigkeiten, da der Upload-Prozess für mich zu umständlich war. Ich werde es aber nächstes Jahr definitiv nochmals neu probieren.

Um Belege erfolgreich hochzuladen, genügt es, die gewünschte Datei in das dafür vorgesehene Feld unten links per Drag-and-Drop zu ziehen. Nach dem Ablegen öffnet sich automatisch ein Fenster, in dem die Datei einer passenden Kategorie oder einem bestimmten Vorgang zugeordnet werden kann. Auf diese Weise wird der Upload-Prozess nicht nur vereinfacht, sondern auch übersichtlich gestaltet, sodass die Zuordnung der Belege effizient erfolgt.

In diesem Beispiel wurde eine Rechnung für Kehrichtgebühren hochgeladen und den Unterhaltskosten zugeordnet:

Dialog zum Hinzufügen von Belegen für effektive Liegenschafts- und Unterhaltskosten

Dialog zum Hinzufügen von Belegen für effektive Liegenschafts- und Unterhaltskosten

Belege mit der Tell Tax App einfügen

Für die Nutzung von TellTax steht ein sehr gutes TellTax Einführungsvideo zur Verfügung, das die Anwendung und die einzelnen Schritte klar und verständlich erklärt. Das Video ist hilfreich und erleichtert den Einstieg in das System erheblich.

Wenn die Benutzung wie vorgesehen funktioniert, erweist sich die Lösung als ausgesprochen praktisch und anwenderfreundlich. Allerdings habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass es bei mir nicht funktioniert hat. Daher konnte ich die Vorteile leider nicht selbst erleben.


Abschluss

Nachdem alle relevanten Belege und Werte vollständig eingegeben wurden, besteht die Möglichkeit, eine provisorische Steuerrechnung zu erstellen. Diese vorläufige Berechnung dient dazu, potenzielle unangenehme Überraschungen bei der endgültigen Steuerabrechnung frühzeitig zu erkennen. Dadurch kann rechtzeitig sichergestellt werden, dass im verbleibenden Jahr ein ausreichendes Budget für die zu erwartenden Steuern eingeplant wurde.

Um zur provisorischen Steuerrechnung zu gelangen, klickt man einfach auf den Reiter «Steuerberechnung». Anschliessend öffnet sich eine neue Seite, auf der die Berechnung der provisorischen Steuer erfolgt. Im vorliegenden Beispiel wurde die Berechnung für ein Ehepaar mit Kindern durchgeführt und die entsprechenden Werte ermittelt.

Übersicht der voraussichtlichen Steuerberechnung mit Einkommen, Vermögen und Gesamtsteuer

Übersicht der voraussichtlichen Steuerberechnung mit Einkommen, Vermögen und Gesamtsteuer

Jetzt kann man die entsprechende Datei an die Steuerbehörde übermitteln und (falls nicht alle Belege hochgeladen wurden) die zusätzlichen Papierbelege per Post versandt werden.

Startseite der Steuererklärung für natürliche Personen mit persönlichen Angaben, Zivilstand und Familienlasten sowie markiertem Button zum Einreichen der Steuererklärung

Startseite der Steuererklärung für natürliche Personen mit persönlichen Angaben, Zivilstand und Familienlasten sowie markiertem Button zum Einreichen der Steuererklärung

Mit diesem letzten Klick startet der Upload und man erhält eine entsprechende Betätigung. Damit ist die Steuererklärung abgeschlossen und kann ein letztes Mal sicher abgespeichert werden. 


Hoffentlich konnte ich dir eine gute und verständliche Anleitung für deine Steuererklärung im Kanton Wallis in die Hände geben.

Und wie immer gilt: Wenn du in den obigen Screenshots weitere (legale!) Ideen zur Steueroptimierung findest, lass es mich bitte wissen.



Wie üblich schreibe und rezensiere ich nur Dinge, die ich in meinem persönlichen Alltag verwende oder denen ich vertraue.

Danke fürs Lesen!