Im ersten Teil des eTaxes-St-Gallen-Leitfadens haben wir die ersten zwei Teile unserer Schweizer Steuererklärung (für den Kanton St.Gallen) ausgefüllt: Persönliche Daten und Wertschriften.
Die meisten von euch werden nur sehr wenig Vermögenssteuer und viel mehr Einkommenssteuer bezahlen. Dafür müsst ihr eure Einkünfte und Abzüge erfassen. Diesem Teil solltet ihr viel Aufmerksamkeit schenken, denn je höher die Abzüge, desto geringer die Steuern.
Einkünfte
Von eurem Arbeitgeber erhaltet ihr jeweils einen Lohnauszug für die Steuern. Die Zahl überträgt ihr dann einfach im Bereich “Unselbständiger Erwerb”. Dabei wird unterschieden:
- Aus Haupterwerbstätigkeit: Euer Job
- Aus Nebenerwerbstätigkeit: Allenfalls euer Zweitjob oder kleine Anstellung, welche ihr vielleicht auch noch habt - falls nicht, einfach leer lassen.
- Sitzungsgelder, VR-Honorare: Solltet ihr ein solches Mandat bekleiden, müssen diese Einkünfte hier eingegeben werden - falls nicht, einfach leer lassen.
Seid ihr selbständig, so könnt ihr direkt zum Bereich “Selbständiger Erwerb” auf der linken Seite wechseln und euren Verdienst dort angeben.
Unter den “Weiteren Einkünften” sind folgende anzugeben:
- Einkünfte aus Renten und Pensionen: Falls ihr pensioniert seid, müsst ihr diese Einkünfte hier angeben.
- Ersatzeinkünfte und Familienzulagen: Wie angegeben sind hier Erwerbsausfallentschädigungen, Arbeitslosen-Taggelder und direkt ausbezahlte Familienzulagen anzugeben.
- Weitere Einkünfte: Hier geht es vor allem um erhaltene Unterhaltsbeiträge und unverteilte Erbschaften.
Falls ihr ein Ehepaar seid: Achtet darauf, dass ihr oben den Reiter jeweils zwischen “Person 1” und “Person 2” hin- und herschalten könnt, um für beide diese Angaben einzugeben.

Ersatzeinkünfte und Familienzulagen in eTaxes St.Gallen wie Erwerbsausfallentschädigung und Arbeitslosentaggelder
Die Einkünfte sind nun geregelt, nun gilt es, das steuerbare Einkommen möglichst tief zu halten. Dies schaffen wir mit den Abzügen.
Abzüge
Wie üblich können wir links im Menü zwischen den einzelnen Bereichen navigieren. Wir starten mit den Berufsauslagen. Beachtet, dass ihr in diesem Menü verschiedene Kacheln habt; ihr sollt nicht nur die erste ausfüllen. Wir gehen gleich alle Kategorien durch.
Öff. Verkehrsmittel / Zweirad
Wenn ihr ÖV für euren Arbeitsweg nutzt, müsst ihr hier alle Angaben machen. Ihr könnt euren Einsatz von ÖV unten tabellarisch angeben, falls ihr den Job während des Jahres gewechselt habt.
Motorfahrzeug
Nutzt ihr für den Arbeitsweg euer Auto, muss das hier angegeben werden. Zuerst müsst ihr aber den Grund angeben, weshalb ihr das Auto und nicht ÖV nutzt. In der Regel genügt der Grund “Zeitersparnis”, auch wenn diese nicht 90 Minuten beträgt wie angegeben. Ihr könnt unter “Weitere” einfach den Grund Zeitersparnis eintragen.
Verpflegung
Ihr müsst auswärts Mittagessen? Hier könnt ihr es eingeben. Tipp: Überprüft, ob es steuerlich für euch besser ist, wenn ihr 4 Mal den Arbeitsweg eingebt oder das auswärtige Mittagessen. Ab einem bestimmten Arbeitsweg ist allerdings der vierfache Arbeitsweg für das Steueramt nicht mehr glaubwürdig…
Übrige Kosten
Für die meisten ist der Pauschalabzug genügend, dieser beträgt 700.- plus 10% des Nettolohns. Sollten eure Kosten höher sein, müsst ihr diese tabellarisch angeben und auch belegen.
Wochenaufenthalt
Für Wochenaufenthalter kann hier die Zimmermiete o. ä. angegeben werden.
Schuldzinsen
Es wird zwischen privaten und geschäftlichen Schulden unterschieden.
Wichtig für Hausbesitzer: Die Hyopthekarzinsen können unter den privaten Schulden angegeben werden! Zumindest vorerst, denn dank der Abstimmung von 2025 über die Abschaffung des Mietwerts ist es bald vorbei. Aktuell aber noch angeben wie im Screenshot ersichtlich:
Unterhalt und Renten
Unterhaltsbeiträge für Ex-Partner, minderjährige Kinder und Rentenleistungen können hier angegeben werden.
Vorsorgebeiträge
Unter Vorsorgebeiträge könnt ihr eure Beiträge für die Säule 3a in Abzug bringen - natürlich nur, wenn ihr die Beiträge auch bezahlt habt. Der Maximalbetrag der Säule 3a für 2025 liegt bei CHF 7'258 pro Person.
Die Vorsorgebescheinigung müsst ihr ebenfalls beilegen. Vergesst diesen Teil nicht, denn hier könnt ihr richtig viel in Abzug bringen. Bei einem Ehepaar sind es fast 15’000.- Frankenan Abzügen!
Andere Abzüge
Die Krankenversicherungen steigen und steigen unaufhörlich. Wenigstens können sie im Bereich Versicherungsprämien in Abzug gebracht werden. Gebt hier einfach alles entsprechend an.
Mit Klick auf “Sonstige Abzüge” öffnen sich weitere Bereiche, in welchen Abzüge angegeben werden können:
- Verwaltungskosten, Wertschriften…: Als echter Mustachian hast du hoffentlich keine Verwaltungskosten, sondern verwaltest dein Vermögen selber. Der Zweiverdienerabzug wird hier vom Programm automatisch gewährt, wenn er euch zusteht. Darum musst du dich nicht kümmern. Danke, Kanton St. Gallen ;)
- Freiwillige Zuwendungen / Parteispenden: Tust du etwas Gutes mit deinem Geld und spendest es, musst du es auch nicht versteuern. Maximal gilt das für 20% deines Nettoeinkommens.
- Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung: Machst du eine kostenpflichtige Weiterbildung, kannst du dies hier angeben. Vergiss nicht, Belege ebenfalls einzugeben!
- Krankheitskosten: Hier wird unterschieden zwischen Krankheitskosten und behinderungsbedingte Kosten.
- Sozialabzüge: Unterstützt du eine andere Person monetär, kannst du dies hier angeben. Kinderabzüge sollten aufgrund der Personalieneingabe automatisch erfolgen. Nochmals danke, Kanton St. Gallen.
Nächster Schritt
Nun kann das so genannte steuerbare Einkommen berechnet werden. Dein Vermögen ist aber auch noch von Interesse.
Im letzten Teil meines eTaxes-Leitfadens für den Kanton St. Gallen geht’s darum, wie du dein Vermögen richtig angibst und welche letzten Schritte nötig sind, um die Steuererklärung fertigzustellen.
Das Ende naht bereits!




