Die Steuererklärung im Kanton Zug ausfüllen, klingt nach einem langen Abend. Muss es aber nicht sein. In diesem Tutorial gehe ich Schritt für Schritt durch eTax.zug: Personen & Haushalt, Lohneinkommen und Berufsauslagen.
Bevor es losgeht
Die Steuererklärung im Kanton Zug wird vollständig online über eTax.zug abgewickelt. Du benötigst dafür einen AGOV-Account (früher: ePortal), über den du dich anmeldest. Falls du noch keinen hast, kannst du diesen unter agov.ch erstellen. Plane dafür etwas Zeit ein, da eine Identitätsverifikation notwendig ist.
Die Einreichefrist ist der 30. April. Wer mehr Zeit braucht, kann eine Fristverlängerung direkt im eTax-System oder beim kantonalen Steueramt beantragen.
Tipp zum Einstieg: eTax.zug erlaubt es, Werte aus dem Vorjahr zu übernehmen. Das entsprechende Symbol ist ein Download-Icon (Pfeil nach unten) neben den Feldern. Klicke darauf, um den Vorjahreswert zu importieren. Das spart bei wiederkehrenden Angaben enorm Zeit.
Abschnitt 1: Personen & Haushalt
Dieser erste Abschnitt legt die Grundstruktur deiner Steuererklärung fest. Was hier eingetragen wird, beeinflusst direkt, welche Abzüge und Tarife für dich gelten.
Die Übersichtsseite von Personen & Haushalt zeigt die wichtigsten Kategorien auf einen Blick.
1.1 Persönliche Daten (Stammdaten)
Die meisten Grunddaten (Name, Adresse, Zivilstand) sind bereits vorausgefüllt, da eTax.zug auf die Einwohnerdaten des Kantons zurückgreift. Prüfe diese trotzdem auf Korrektheit, insbesondere wenn du während des Steuerjahres umgezogen bist.
Die Stammdaten-Seite enthält die Steuer-Identifikationsnummern (Pers-ID, Geschäftsfall-Nr., Sicherheitscode) sowie deine Adresse. Diese Felder sind vorausgefüllt und müssen nur bei Abweichungen korrigiert werden.
Weiter unten auf derselben Seite findest du das Konto für Steuerrückerstattungen, deine Kontaktdaten sowie ein Feld, ob du eine Vertretung (z.B. Treuhänder) hast.
Kontrolliere IBAN, Bankname, Telefon und E-Mail. Diese Angaben sind für die Steuerrückerstattung massgebend.
Konfession: Die Konfessionsangabe ist steuerlich relevant, weil daraus die Kirchensteuer berechnet wird. Wer keiner anerkannten Landeskirche (römisch-katholisch, evangelisch-reformiert, christkatholisch) angehört, gibt “Andere” an und zahlt keine Kirchensteuer.
Vorname, Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer und Konfession sind hier erfasst. Die AHV-Nummer ist vorausgefüllt und schreibgeschützt.
1.2 Kinder
Für jedes minderjährige Kind (oder Kind in Ausbildung bis 25 Jahre), das in deinem Haushalt lebt, kannst du einen Kinderabzug geltend machen. In Zug beträgt dieser Abzug CHF 12'500 pro Kind vom steuerbaren Einkommen (Steuerperiode 2025).
Das Formular für ein Kind: Vorname, Name, Geburtsdatum, Konfession und Wohnort. Darunter befindet sich der Ausbildungs-Abschnitt (Schule/Lehrfirma und Dauer).
Beim Ausfüllen gibst du an:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Ob es sich in Ausbildung befindet (für Kinder über 18)
- Ob das Kind in deinem Haushalt wohnt
Klicke auf das Info-Symbol neben “Kinder”, um die vollständigen Bedingungen und Abgrenzungen zu lesen, besonders relevant bei getrennt lebenden Eltern und Kindesunterhalt.
Das Info-Popup erklärt die Bedingungen für den Kinderabzug sowie die Regeln zu Alimentenzahlungen und Kinderdrittbetreuungskosten.
Bei getrennt lebenden Eltern: Der Kinderabzug steht grundsätzlich dem Elternteil zu, der das Kindergeld (Kinderzulagen) bezieht. Bei hälftig geteiltem Sorgerecht kann der Abzug je hälftig geltend gemacht werden. Das muss koordiniert werden, da das Steueramt beide Erklärungen sieht.
1.3 Unterstützte Personen
Hier trägst du Personen ein, die du finanziell unterstützt und die nicht in deinem Haushalt leben (z.B. betagte Eltern, erwachsene Kinder in Not). Das Info-Popup zeigt die genauen Voraussetzungen:
Das Popup zeigt die Voraussetzungen für den Unterstützungsabzug: Kantonssteuer CHF 3'400, Bundessteuer CHF 6'700. Die Person muss ein Reinvermögen unter CHF 30'000 und ein Reineinkommen unter CHF 20'100 (Alleinstehende) haben.
Der Abzug beträgt CHF 3'400 (Kantonssteuer) bzw. CHF 6'700 (Bundessteuer) pro Person. Belege aufbewahren, das Steueramt kann diese einfordern. Für Geldzahlungen ins Ausland sind zwingend Bank- oder Postbelege nötig.
1.4 Unterhaltsbeiträge (Alimente)
Bezahlte Alimente (an Ex-Partner, nicht für Kinder) sind als Abzug vom Einkommen abziehbar. Der volle bezahlte Betrag ist abzugsfähig. Dafür versteuert die empfangende Person die Alimente als Einkommen.
Wichtiger Hinweis im Popup: Beim erstmaligen Geltendmachen von Unterhaltsbeiträgen muss eine Kopie des Scheidungs- oder Trennungsurteils beigelegt werden.
Erhaltene Alimente müssen als Einkommen deklariert werden. Du trägst sie in diesem Abschnitt ein, nicht im Einkommensteil. eTax führt sie automatisch an die richtige Stelle.
Kindesunterhalt: Alimente für Kinder sind nicht abziehbar. Dafür steht der Kinderabzug zu, wenn das Kind bei dir lebt.
Abschnitt 2: Arbeit
Dieser Abschnitt ist für die meisten Steuerpflichtigen im Kanton Zug der quantitativ wichtigste: hier fliesst das Haupteinkommen ein und hier liegt das grösste Sparpotenzial durch Berufsauslagen.
2.1 Unselbständige Erwerbstätigkeit (Lohneinkommen)
Trage zunächst deinen Nettolohn gemäss Lohnausweis ein (Ziffer 11 des Lohnausweises).
Das Formular für die Anstellung: Arbeitgeber, Nettolohn, Beschäftigungsdauer, Arbeitsort und Anstellungsgrad. Das Download-Icon neben “Nettolohn” importiert den Vorjahreswert.
Wichtig: Erst nachdem du den Nettolohn eingetragen hast, erscheint die Option, den Lohnausweis hochzuladen. Das ist kein Bug. Das System braucht den Betrag, um zu wissen, welches Dokument es erwarten soll.
Hast du mehrere Arbeitgeber gehabt, klicke auf “Weitere Erwerbstätigkeit hinzufügen” und erfasse jeden Lohnausweis separat.
2.2 Berufsauslagen: Übersicht und Pauschale
Nach der Erfassung des Lohns gelangst du zur Berufskosten-Seite:
Die Berufskosten-Seite bietet Fahrkosten (ÖV-Abonnement oder Auto/Motorrad), Verpflegungsmehrkosten, Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt sowie effektive Auslagen. Ganz unten sieht man die automatisch berechnete Pauschalabrechnung.
Die Zuger Berufsauslagenpauschale beträgt 3% des Nettolohns, jedoch:
- Minimum: CHF 2'000
- Maximum: CHF 4'000
Das Info-Popup zur Berufsauslagenpauschale erklärt, was darin enthalten ist:
Die Pauschale deckt u.a. Kosten für Arbeitszimmer, EDV, Fachliteratur, Berufsverbände und beruflich bedingte Kleidung ab. Bei höheren tatsächlichen Kosten können diese effektiv geltend gemacht werden.
2.3 Fahrtkosten
Öffentlicher Verkehr: Klicke auf “+ Abonnement ÖV” und trage die tatsächlichen Kosten deines ÖV-Abonnements für den Arbeitsweg ein.
Privatfahrzeug (Auto): Das Auto darf nur abgezogen werden, wenn die Reisezeit mit dem ÖV mehr als 1 Stunde 15 Minuten (je Richtung) beträgt. Andernfalls können nur die fiktiven ÖV-Kosten abgezogen werden. eTax führt dich durch ein Formular mit Distanz und Arbeitstagen.
2.4 Verpflegungskosten
Wer aus beruflichen Gründen nicht zu Hause essen kann, klickt auf “+ Hinzufügen” bei “Mehrkosten für auswärtige Verpflegung”. Das System erklärt die Bedingungen im Detail:
Zulässige Abzüge: CHF 7.50 pro Mahlzeit (CHF 1'600/Jahr) bei Kantine oder Gutscheinen; CHF 15.– pro Mahlzeit (CHF 3'200/Jahr) in unverbilligten Restaurants. Bei voller Vergütung durch den Arbeitgeber kein Abzug möglich.
2.5 Auswärtiger Wochenaufenthalt (Spezialfall)
Wer unter der Woche am Arbeitsort wohnt und nur am Wochenende nach Hause fährt, kann über das Feld “Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt” die Unterkunfts- und Verpflegungskosten am Aufenthaltsort geltend machen:
Dieses Formular erscheint nur bei Wochenaufenthaltern: Unterkunftskosten und Mehrkosten für auswärtige Verpflegung am Aufenthaltsort.
2.6 Fahrtkosten-Detail: ÖV-Abonnement und Auto
Erfassung des ÖV-Abonnements: Art des Abos, Anzahl Arbeitstage und Jahreskostenbetrag.
Fahrtkostenabzug für das Auto: Distanz, Arbeitstage und ob die ÖV-Reisezeit die 1-Stunde-15-Minuten-Schwelle überschreitet. Das System berechnet den Abzug automatisch.
2.7 Selbständige Erwerbstätigkeit
Wer nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig ist, wählt in eTax den Reiter “Selbständige Erwerbstätigkeit”:
Das Formular für Selbständigerwerbende fragt nach Einnahmen, Ausgaben und Buchhaltungsunterlagen. Verluste aus Selbständigkeit können mit Lohneinkommen verrechnet werden.
Achtung: “Gelegenheitseinkommen” (z.B. einmalige Beratungsmandate) gehört in den Abschnitt “Weitere Einkünfte” in Teil 3, nicht hierher.
Abschliessend zeigt eTax.zug eine Übersicht der Arbeitssituation inkl. Arbeitsunterbrüchen:
Die Übersichtsseite von Arbeit zeigt alle erfassten Anstellungen und Selbständigkeitsangaben.
Nächster Schritt
Im nächsten Artikel befasse ich mich mit den folgenden Abschnitten:
- Versicherungen, Vorsorge & Rente (Säule 3a, Krankheits- und Unfallkosten)
- Finanzen (Wertschriften, Bankkonten, Schulden)
Und wenn ich in den obigen Screenshots ein Steuerersparnispotenzial übersehen habe (oder wenn du Fragen hast), lass es mich bitte im Kommentarbereich unten wissen.

















