Im letzten Artikel haben wir Versicherungen, Vorsorge und Finanzen (Konti, Wertschriften, Schulden) behandelt.
Jetzt geht es weiter mit Immobilien, Erbschaften, Spenden und dem Einreichen der Steuererklärung.
Schritt 8: Eigentum
Im Eigentum werden nebst Liegenschaften auch Motorfahrzeuge und übrige Vermögenswerte deklariert. Nur die Schulden (Hypotheken / -Zinsen) sind bereits in einem separaten Formular eingegeben worden. (siehe Schritt 7).
Als Mieter
Du kannst diese Formulare ignorieren und direkt zu Schritt 9 springen.
Als Besitzer selber bewohnte Liegenschaften
Diese Schritte solltest du für jede Liegenschaft wiederholen. Wenn das Formular keine freie Zeile hat, fügst du mit “Liegenschaften hinzufügen” eine neue Zeile ein. Dann kannst du die Zeile editieren.
Gib die Daten für deine Liegenschaft ein, Nutzung ist selbstgenutzt.
Für Steuerwert und Eigenmietwert der Liegenschaft, bekommst du vom Kanton jeweils im Februar eine Bescheinigung und du trägst genau diese Daten ein. Falls deine Liegenschaft im Ausland liegt, kannst du diese Werte wie folgt selber berechnen.
Der Steuerwert ist 70% vom Kaufwert (also CHF 700'000 bei einer CHF 1'000'000 teuren Liegenschaft). Der Eigenmietwert ist 3.5% (bei Häusern) oder 4.25% (bei Wohnungen) vom Steuerwert.
Die Unterhaltskosten werden pauschal auf 20% vom Eigenmietwert gesetzt.
In vielen Fällen empfiehlt sich jedoch, die tatsächlichen Unterhalts- und Verwaltungskosten anzugeben. Diese sind dann aber aufzulisten und zu belegen. Es dürfen nur die “werterhaltenden” Unterhaltskosten geltend gemacht werden: also ersetzen im gleichen Ausführungsstandard.
Falls du alle deine WCs mit goldenen WCs ersetzt hast (ein frugaler Mustachian würde das niemals tun!), kannst du es nicht oder nur teilweise abziehen. Aber die Belege solltest du trotzdem behalten, die brauchst du dann, um die Wertsteigerung der Liegenschaft beim Verkauf zu erklären und sind für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer relevant.
Die abziehbaren Kosten werden detailliert aufgeführt, z.B. Wartungsarbeiten im Garten, Einzahlung im Erneuerungsfonds, und gewisse Versicherungen (wie die Gebäudeversicherung).
Als Besitzer vermietete Liegenschaften
Die Erfassung einer vermieteten Liegenschaft ist ziemlich ähnlich wie eine selbstbewohnte Liegenschaft, mit ein paar Unterschieden.
Es werden Mieteinnahmen anstatt Eigenmietwert eingetragen für die effektive Mietdauer.
Bei den Unterhalts- und Verwaltungskosten ist es ähnlich. Diese sind Pauschal oder als effektive Kosten anzugeben.
Schritt 9: Sonstiges
Erbschaften / Schenkungen
Hier kannst du Angaben zu Erbschaften und Schenkungen machen.
Spenden für gemeinnützige Zwecke
Du kannst deine wohltätigen Spenden hier abziehen. Es müssen mindestens CHF 100 (total) sein. Die Begünstigten müssen Sitz in der Schweiz haben.
Diverse weitere Abzüge
Beiträge an politische Parteien, ein Wohnrecht und vieles mehr kann hier noch erwähnt werden.
Bemerkungen
Hier kannst du Bemerkungen und Notizen zur Steuererklärung machen. Das ist nützlich für Eingaben, die nicht belegt oder offensichtlich sind.
Schritt 10: Belege
Bevor alles abgeschlossen werden kann, solltest du nun bei den Belegen überprüfen, ob alles entsprechend dokumentiert ist, so z.B.
- Wertschriftenverzeichnis
- Liegenschaft
- Berufsauslagen Person 1
- Berufsauslagen Person 2
- Selbständigkeit
- Sonstiges / ohne Kategorie
Schritt 11: Übersicht
Nun hat sich doch einiges getan mit all den Angaben.
Vorschau und Einreichen
Du kannst zu jeder Zeit in der Vorschau deine Zusammenfassung der Werte überprüfen und z.B. mit dem Vorjahr vergleichen. Dies ist auch eine schnelle Möglichkeit, um zu sehen, was noch fehlt.
Vorschau - Steuererklärung
Über “Vorschau generieren” kann die provisorische und später auch effektive Steuererklärung erstellt und als PDF gespeichert werden.
Einreichen
Wenn es keine Fehler gibt und alle nötigen Belege vorliegen, kannst du jetzt die gesamte Steuererklärung nochmals ansehen und mit deinem Partner/deiner Partnerin nochmals zur Sicherheit anschauen.
Du kannst auch eine provisorische Steuerrechnung erstellen, um die geschätzten Steuern zu sehen.
Nach der Vollständigkeitsprüfung kannst du die gesamte Steuererklärung übermitteln und bist damit fertig.
In einigen Wochen oder Monaten wirst du die definitive Steuereinschätzung bekommen, und Rechnung oder eine Rückerstattung falls es einen Unterschied zwischen der provisorischen und der definitiven Steuerrechnung gibt.
Geschafft!
Gratulation! Du hast deine Steuererklärung im Kanton Luzern mit eSteuern.LU vollständig ausgefüllt und eingereicht.
Und wenn ich in den obigen Screenshots ein Steuerersparnispotenzial übersehen habe (oder wenn du Fragen hast), lass es mich bitte im Kommentarbereich unten wissen.










