Im letzten Artikel haben wir die ersten Schritte der Steuererklärung im Kanton Luzern behandelt: Zugriff auf eSteuern.LU, Vorjahresdaten importieren, Personen & Haushalt und Arbeit.
Jetzt geht es weiter mit Versicherungen, Vorsorge und Finanzen.
Schritt 6: Versicherung, Vorsorge & Rente
In diesem Bereich sind die Versicherung- und Vorsorge-Angaben einzugeben.
Versicherungsprämien (Krankenkasse)
Du sollst deine Krankenkassenprämien abziehen. Deine Krankenkasse gibt dir eine Übersicht deiner Prämien und anderen Kosten. So sind die Angaben einfach einzufüllen.
Unter Krankenversicherungsprämien sollst du die Jahreskosten für dich und deine Familie angeben.
Falls du auch unfallversichert bist und die Kosten selber trägst (z.B. als Selbständiger), dann gib die Jahreskosten unter Private Unfallversicherungsprämien an.
Die Zinsen von deinem Vermögen beeinflussen die Berechnung. Diese werden automatisch von der Software eingefügt, sobald du dein Vermögen erfasst hast.
Subventionen für deine Prämien gehören auch hier.
Vorsorge
Du solltest alle geleisteten Einzahlungen in deiner Vorsorge hier angeben. Falls du angestellt bist, sind die AHV und ordentliche Pensionskassebeträge schon in deinem Lohn ausgewiesen. Erwähne die Einzahlungen in die Säule 3a.
Es gibt aber Fälle, wo du diese Beträge selber angeben sollst:
- Einkäufe in die Säule 2 / Pensionskasse
- Einkäufe in die Säule 3a
- Als Selbstständige/r oder Angestellte/r ohne Pensionskasse (z.B. Lohn unter CHF 22'680/Jahr): Säule 3a Beiträge (20% vom Lohn, bis CHF 36'288/Jahr)
- AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige
Der letzte Punkt ist für Mustachians nach FIRE wichtig: die AHV-Beiträge sind bis 65 Jahre obligatorisch. Wenn du jetzt nicht mehr arbeitest, weil du FIRE bist, dann wirst du die AHV auf dein Vermögen zahlen (https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d). Diese Beträge kannst du hier abziehen.
Krankheits- und Unfallkosten
Wenn du schon die Kostenaufstellung der Krankenkasse in der Hand hast, dann sollst du auch die Kosten abziehen, die nicht gedeckt sind.
Hier gehören:
- Bezahlter Selbstbehalt der Krankenkasse
- Zahnarztkosten
- Pflegepersonal
- Brillen, Hörgeräte, …
Die Eingabemöglichkeiten sind sehr umfangreich und hier nicht abschliessend bebildert.
Schritt 7: Finanzen
Nun geht es in den Finanzen mit deiner “Substanz” weiter, werden doch hier alle Konti, Wertschriftendepots und sonstige Vermögenswerte eingetragen.
eSteuerauszug
Einige Banken geben dir einen Steuerauszug, um die Steuererklärung zu vereinfachen. Du kannst diesen Auszug in der Steuererklärung aufladen. Wähle dafür “eSteuerauszug”.
Der eSteuerauszug ist mit den nötigen Barcodes versehen und wird so direkt integriert.
Steuerauszüge
Die Erfahrung zeigt, dass im Kanton Luzern Steuerauszüge der Depot-Banken als Summen akzeptiert werden. Natürlich muss man die Zusammenfassung jeweils mitliefern.
Konti
Deklariere nun alle Bankkonten. Jeweils im Januar schicken dir die Banken die Bescheinigungen der Konten oder du kannst sie im Online-Banking herunterladen.
Hier gibst du die Angaben aus der Bescheinigung. Du brauchst Bankname, Kontonummer und Kontodomizil. Dann dein Guthaben am 31.12 und den Ertrag (Zinsen) auf dem Konto.
Ganz wichtig: Hier unterscheidet man das Formular zwischen mit und ohne Verrechnungssteuer. Typischerweise wird diese Steuer (35%) erst ab CHF 200 Ertrag geleistet. Sobald das Konto deklariert wird, wird dir die Verrechnungssteuer gutgeschrieben.
Wertschriften
Falls du diesen Artikel liest, besitzt du wahrscheinlich einige Aktien. Und hier kannst du deine ganze Investitionsstrategie dem Steueramt offenbaren.
Als Beispiel, nehmen wir eine einfache Strategie, alles selbstverständlich bei meinem Lieblingsbroker IB:
- 200 VT, davon 40 während des Steuerjahres gekauft
- 100 CHSPI ETF
Zuerst fügst du eine neue Wertschrift ein.
Jetzt verwendest du die Suchmaske, um deine Wertschrift zu finden. Falls du die Valoren- oder ISIN-Nummer kennst, ist es am einfachsten. Sonst musst du durch eine (möglicherweise) lange Liste suchen.
Die Steuerverwaltung kennt schon vieles über VT, diese Daten werden übernommen und du brauchst sie nicht zu tippen. D.h. Währungskonversionen, Wert am Anfang und Ende der Periode, Dividenden, alles ist dabei. Was du noch brauchst:
- Anfangsbestand. Wie viele Stücke hattest du am Anfang des Jahres? Normalerweise wird diese Zahl von der letzten Steuererklärung übernommen
- Endbestand. Wie viele Stücke hast du am Ende des Jahres?
- Alle Käufe und Verkäufe sollen gelistet werden. Da VT Dividenden ausschüttet (steuerbares Einkommen!), braucht die Steuerverwaltung die genauen Angaben, wie viele Stücke du zu einem gewissen Zeitpunkt besitzt.
Beim VT handelt es sich um eine US Wertschrift mit Quellensteuern und/oder Steuerrückbehalt. Diese gehören in das DA-1 Formular, sobald mindestens CHF 100 Quellensteuer (Total) gefordert sind. Du kannst jederzeit Wertschriften vom Hauptverzeichnis ins DA-1 verschieben.
Leider geht die andere Richtung nicht, da nützt nur Löschen und neu Einfügen. Darum empfiehlt es sich, die US-Wertschriften erst am Ende ins DA-1 zu verschieben (falls nötig).
Vermögensverwaltungskosten
Hier kannst du die Kosten für die Verwaltung des Vermögens abziehen. Als Mustachian hast du sicher dein Geld investiert und hier kannst du die entsprechenden Kosten abziehen. Achtung, es handelt sich um Verwaltungskosten für Wertschriften (also ETFs und Aktien), nicht um die Kauf- / Verkaufskosten. Aber als sparsamer Investor solltest du sowieso keine hohen Verwaltungskosten haben. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Dein Broker gibt dir eine Aufstellung der Kosten: du kannst diese Kosten hier angeben
- Pauschalabzug: 0.3% des Wertes deiner Wertschriften, bis max. CHF 6'000.
Übrige Guthaben / Bargeld, Gold und andere Edelmetalle sowie Lottogewinn
Alle weiteren Wertsachen, die Darlehen, Anteile, Bargeld, Gold etc. und auch Lottogewinne werden in der entsprechenden Kategorie vermerkt. Du darfst jedes Jahr den Wert des Autos (falls nicht im Leasing) um maximal 40% abschreiben.
Privatschulden
Falls du Schulden hast, weil du Geld von Bekannten oder Firmen ausgeliehen hast, kannst du hier auflisten. Oder auch nur weil du die Kreditkartenrechnung zu spät bezahlt hast oder dein Bankkonto versehentlich überzogen hast.
Aber grundsätzlich solltest du nur in Ausnahmefällen Schulden haben. Die einzigen Schulden, die nicht abgezogen werden können, sind Autoleasing. Dieser Abzug hat zwei Zwecke: es vermindert dein Vermögen um die Schuld, und es vermindert dein Einkommen um den Zins.
Hypotheken. Falls du Hypotheken hast, kannst du sie hier auflisten und die Zinsen als Abzug geltend machen.
Spezialfall Bundessteuer. Die Bundessteuer wird immer im folgenden Jahr fällig: die Bundessteuer für 2025 ist im März 2026 fällig, da kein Akonto geleistet wird.
Das heisst, am 31.12 des Jahres hast du eigentlich eine Schuld gegenüber dem Bund, weil du die Bundessteuer noch nicht bezahlt hast. Und so bequem: während du deine Steuererklärung füllst, schickt dir die Verwaltung gerade die Unterlagen zur fälligen Bundessteuer. Da kannst du gerade diesen Betrag und die provisorische Steuereinschätzung als Beleg eingeben.
Und noch dies: Falls deine Bank einen eSteuerauszug schickt, sind wahrscheinlich deine Kredite und Hypotheken dort schon erfasst und werden beim Hochladen des Dokuments automatisch erfasst.
Nächster Schritt
Im nächsten Artikel werden wir uns mit den folgenden Abschnitten befassen:
- Immobilien (als Mieter, Eigentümer oder Immobilieninvestor)
- Erbschaften und Spenden
- Belege und Einreichen der Steuererklärung
Und wenn ich in den obigen Screenshots ein Steuerersparnispotenzial übersehen habe (oder wenn du Fragen hast), lass es mich bitte im Kommentarbereich unten wissen.













