Im zweiten Teil des eFisc-Thurgau-Guides haben wir die folgenden Abschnitte unserer Schweizer Steuererklärung (für den Kanton Thurgau) ausgefüllt: Liegenschaften, Berufsbedingte Abzüge, Schulden, Vorsorge und Versicherungen.
Nun kommen wir zu den weiteren Kategorien, insbesondere zum interessantesten Teil mit unseren Investitionen an der Börse!
Schritt 1: Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abziehbar ab insgesamt 100 CHF.
Schritt 2: Bankkonten
Alle Bankkonten müssen deklariert werden. Verwende die Steuerbescheinigung deiner Bank.
Achte darauf, das Formular explizit zu speichern (damit du die eingegebenen Infos nicht verlierst).
Schritt 3: Wertschriften
Wir gehen davon aus, dass du dieses Portfolio an Börseninvestitionen hast:
- VT ETF
- “Huber und Suhner” Aktie
Füge jede Wertschrift einzeln hinzu. Suche über ISIN oder Namen.
Die meisten Daten werden automatisch übernommen. Du musst nur angeben:
- Anfangsbestand
- Endbestand
- Käufe und Verkäufe erfassen
US Wertschriften mit Quellensteuer gehören bei Bedarf ins DA-1 Formular.
Schritt 4: eSteuerauszug
Wenn deine Bank einen elektronischen Steuerauszug anbietet, können die darin enthaltenen Daten automatisch übernommen werden. Dies erfolgt über den Steuer Barcode und setzt eine elektronische Schnittstelle zwischen der Bank und dem Steuersystem voraus.
Ist der eSteuerauszug leer, bedeutet dies nicht, dass die Steuererklärung falsch ist. Es zeigt lediglich, dass keine automatische Schnittstelle vorhanden ist oder dass keine elektronische Lieferung durch die Bank erfolgt ist. In diesem Fall bleibt der Bereich leer und die Angaben müssen manuell erfasst werden.
Und zur Info: der Steuer Barcode wird niemals vom Steuerpflichtigen selbst bedient oder eingegeben. Er wird entweder automatisch von der Bank übermittelt oder steht gar nicht zur Verfügung.
Schritt 5: Weitere Vermögenswerte
Hier gehören:
- Autos ohne Leasing
- Boote
- weitere Wertgegenstände
Der Fahrzeugwert kann jährlich abgeschrieben werden.
Schritt 6: Abschluss
Steuerausscheidung
Relevant bei Liegenschaften oder Einkommen in anderen Kantonen oder im Ausland.
Bemerkungen
Hier kannst du Bemerkungen für die Steuerbehörden hinzufügen, wenn irgendwas näher erklärt werden muss.
Einreichen
Prüfe alles nochmals gemeinsam mit deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner. Anschliessend kannst du die Steuererklärung entweder elektronisch einreichen oder ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden. Alternativ kannst du die Unterlagen auch direkt in den Briefkasten der Steuerverwaltung einwerfen oder persönlich abgeben.
Nach einigen Wochen oder Monaten erhältst du die definitive Veranlagung. Je nach Ergebnis erhältst du entweder eine Rechnung oder eine Rückerstattung.
Herzlichen Glückwunsch, du hast deine Steuererklärung fertiggestellt.
Und wie immer gilt: Wenn du in den obigen Screenshots weitere (legale!) Ideen zur Steueroptimierung findest, lass es mich bitte wissen.






