Im ersten Teil des eFisc-Thurgau-Leitfadens haben wir die ersten drei Teile unserer Schweizer Steuererklärung (für den Kanton Thurgau) ausgefüllt: Persönliche Daten, Bankverbindung für Rückerstattungen und Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Jetzt kommen wir zu den anderen Kategorien, vor allem zu dem spannenden Teil mit Immobilien!
Schritt 1: Liegenschaften
Dieses Formular ist eines der wichtigsten. Es betrifft Einkommen Abzüge und Vermögen gleichzeitig.
Als Mieter
Wenn du zur Miete wohnst, kannst du diesen Bereich überspringen und direkt zu den Abzügen gehen.
Als Eigentümer selbstgenutzte Liegenschaft

Bereich zur Berechnung des steuerbaren Eigenmietwerts und des Nettoerfolgs einer selbstgenutzten Immobilie
Erfasse jede Liegenschaft separat. Nutzung ist selbstgenutzt.
Steuerwert und Eigenmietwert erhältst du vom Kanton Thurgau. Diese Werte müssen exakt übernommen werden.
Die Unterhaltskosten kannst du:
- pauschal geltend machen
- oder effektiv mit Belegen
Nur werterhaltende Kosten sind abzugsfähig (also keine Kosten für Komfortverbesserungen wie zum Beispiel den Anbau einer Pergola).
Als Eigentümer vermietete Liegenschaft
Bei vermieteten Objekten gibst du Mieteinnahmen statt Eigenmietwert an. Auch hier kannst du Unterhalts und Verwaltungskosten pauschal oder effektiv angeben.
Schritt 2: Berufsbedingte Abzüge
Fahrkosten
Du kannst die Kosten für den Arbeitsweg abziehen, sofern du sie selbst trägst. In der Regel sind das Kosten für den öffentlichen Verkehr. Zusätzlich ist ein Velopauschalabzug möglich.
Autokosten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z. B. wenn du früh zur Arbeit musst und um diese Zeit noch keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren).
Weitere Berufsauslagen
Hier kannst du Verpflegungskosten und übrige Berufsauslagen geltend machen. Standardmässig wird ein Pauschalabzug gewährt. Effektive Kosten lohnen sich nur, wenn sie höher sind und belegt werden können.
Schritt 3: Schulden
Abziehbar sind:
- Hypotheken
- Private Darlehen
- Geschuldete Bundessteuern per 31.12
Autoleasing ist nicht abzugsfähig.
Schritt 4: Vorsorge und Versicherungen
Säule 3a und Vorsorge
Hier trägst du ein:
- Säule 3a Einzahlungen (Höchstbetrag 2025 = CHF 7'258 )
- Einkäufe in die Pensionskasse
- AHV Beiträge für Nichterwerbstätige
Krankenkassenprämien
Die Prämien für dich und deine Familie werden hier erfasst. Subventionen müssen ebenfalls angegeben werden.
Krankheits und Unfallkosten
Nicht gedeckte Kosten wie Selbstbehalt Zahnarzt Brillen oder Pflege können hier geltend gemacht werden.
Nächster Schritt
Letztendlich ist es gar nicht so kompliziert, in der Schweiz seine Steuererklärung zu machen, oder?
In Teil 3 unseres eFisc-Thurgau Tutorials werden wir die folgenden Abschnitte besprechen:
- Spenden
- Bankkonten
- Wertschriften
- eSteuerauszug
- Weitere Vermögenswerte
- Abschluss
Wenn du in den obigen Screenshots weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung findest (oder eine Frage hast), schreibe sie uns bitte in die Kommentare!









