Nach meinem Artikel über Steueroptimierung beim Bezug der zweiten Säule habe ich mehrmals die gleiche Frage erhalten:
Ich habe mein Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei finpension übertragen. Was passiert, wenn ich eine neue Stelle antrete? Bin ich verpflichtet, das Geld in die Pensionskasse meines neuen Jobs zu überweisen?
Und oft kommt dann die nächste Frage:
Was ist mit meinen beiden Freizügigkeitskonten (Splitting), muss ich sie zusammenlegen und alles zurückführen oder kann ich alles oder einen Teil davon an der Börse investiert lassen bis zu meinem FI (finanzielle Unabhängigkeit)?
Das ist eine gute Frage. Hier ist die einfache Antwort.
Die kurze Antwort
Ja, das Gesetz sieht vor, dass dein Freizügigkeitsguthaben in die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers überwiesen werden muss.
Aber nein, du riskierst keine Sanktionen, wenn du deine zweite Säule in einer Freizügigkeitsstiftung wie finpension oder VIAC belässt.
Das ist eine Grauzone: Die Regel existiert, aber nichts und niemand bestraft dich, wenn du sie nicht befolgst.
| Option | Was das Recht sagt | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Übertrage deine Freizügigkeit zur neuen BVG-Kasse | Gesetzlich vorgeschrieben | Einfach, systemkonform | Oft niedriger Ertrag |
| Deine Freizügigkeit an der Börse investiert lassen | Toleriert (keine Strafe) | Bessere langfristige Rendite | Ausserhalb der “offiziellen” Logik des BVG |
Was die Regeln zur Freizügigkeit wirklich aussagen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Guthaben an die neue Pensionskasse überwiesen werden müssen.
Aber es gibt (meines Wissens nach) keine Sanktionen für jemanden, der seine Freizügigkeit dort lässt, wo sie ist.
Der Gesetzestext befindet sich hier in dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42). In Artikel 4 Absatz 2bis steht genau das:
Treten die Versicherten in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so müssen die Freizügigkeitseinrichtungen das Vorsorgekapital für die Erhaltung des Vorsorgeschutzes der neuen Vorsorgeeinrichtung überweisen. Die Versicherten melden:
a. der Freizügigkeitseinrichtung den Eintritt in die neue Vorsorgeeinrichtung;
b. der neuen Vorsorgeeinrichtung die bisherige Freizügigkeitseinrichtung sowie die Form des Vorsorgeschutzes.
Manche Leute erklären der neuen Kasse einfach, dass sie ihre Gelder verwendet haben, um eine Hypothek abzubezahlen oder ein Geschäft zu eröffnen… und damit ist die Diskussion beendet.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Die Regel existiert.
- Die Strafe nicht.
Selbst wenn du also ein Guthaben in der Freizügigkeit belassen kannst, während du wieder arbeitest, ist das weder vom Geist des Systems vorgesehen noch wird es empfohlen.
Darf man sein Freizügigkeitskonto bei finpension oder VIAC lassen?
Ja, viele tun dies aus einem einfachen Grund: Das Geld arbeitet in Aktien bei einer Freizügigkeitskasse wie z.B. finpension viel besser als in der BVG-Kasse des neuen Arbeitgebers.
Solange dich niemand auffordert, “Überweise mir jetzt X CHF”, kannst du dein Geld investiert lassen, arbeiten und mit Zins und Zinseszins Babys machen.
Was ist, wenn du zwei Freizügigkeitskonten hast (Fürs Splitting)?
Wenn du es vermeiden kannst, deine Konten zusammenzulegen, dann vermeide es.
Warum ist das so? Weil das Splitting:
- deinen Rentenbezug optimiert (weniger Steuern zahlen), da er in zwei verschiedenen Steuerjahren erfolgt
- dir erlaubt, dein Vermögen auf zwei verschiedenen Stiftungen zu verwalten (z.B. mit zwei Anlagestrategien)
Welches ist das beste Freizügigkeitskonto, um deine zweite Säule zu optimieren (Empfehlung von Mustachian)?
Für langfristige Freizügigkeit empfehle ich derzeit finpension (hier kannst du meinen Vergleich der besten Freizügigkeitskonten in der Schweiz lesen).
Es ist der einzige Anbieter, der dir ermöglicht:
- Dein gesamtes Guthaben (obligatorischer UND überobligatorischer Teil) zu 100% in globale Aktien investieren, mit einem passiven Investment
- Zwei Freizügigkeitsstiftungen für das Steuersplitting zu nutzen
- Einen Sitz im Kanton Schwyz zu haben, was bei Abhebungen aus dem Ausland sehr vorteilhaft ist
VIAC bleibt eine ausgezeichnete zweite Option, aber um deine Nettorendite zu maximieren und deine Steuern zu optimieren, geht finpension vor.
===> MUSTBC <===
Kleiner Mustachian-Disclaimer
Wie immer: Ich bin kein professioneller Finanzberater. Der gesamte Inhalt dieses Artikels dient dazu, dir zu erklären, was manche Leute tun. Und vor allem ist dieser Artikel nur zu Unterhaltungszwecken gedacht. Du kannst mich also nicht verklagen, wenn du mit deiner zweiten Säule etwas falsch machst. Nur zur Info.
Danach sind diese Rückmeldungen, die von den Lesern des Blogs geteilt werden, nicht betrügerisch. Du betreibst nämlich keine Steuerhinterziehung, da deine BVG-Vorsorgegelder (2. Säule) im Gesamtsystem (d.h. Freizügigkeit) bleiben. Es ist nur in Bezug auf die Rendite optimaler, da du entscheiden kannst, wie du dieses Geld (das dir letztendlich gehört) investierst.
FAQ Freizügigkeitskonto und Arbeitgeberwechsel
Muss ich meine Freizügigkeit überweisen, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Ja, das Gesetz sieht eine Überweisung an die neue Pensionskasse vor, aber es gibt keine Sanktionen, wenn du dein Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto behältst.
Ist es illegal, meine Freizügigkeit bei finpension oder VIAC zu belassen (auch wenn ich wieder eine Stelle finde)?
Nein, das ist keine Straftat. Das Gesetz beschreibt einen Mechanismus, nicht eine Strafe.
Kann ich auch nach einem Arbeitsplatzwechsel zwei Freizügigkeitskonten behalten?
Ja, das Splitting ist weiterhin erlaubt und optimiert deinen Endbezug.
Kann die Pensionskasse mich zwingen, mein Guthaben zu übertragen?
Ja, wenn sie explizit feststellt, dass du ein nicht übertragenes Freizügigkeitsguthaben hast.
Wie sieht das in der Praxis aus? Das ist sehr selten.
Fazit
Wenn du deine zweite Säule optimieren und deine FI-Strategie ankurbeln willst, kann es eine bessere Option sein, deine Freizügigkeit in Aktien arbeiten zu lassen (über ein optimales Finanzinstitut wie finpension), als alles in die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers (mit ihrer sehr mageren Rendite) zu stecken.
Und du, hast du dein Freizügigkeitskonto nach einem Jobwechsel investieren lassen, oder hast du alles zu deinem neuen Arbeitgeber transferiert?





Letztes Update: 15. Januar 2026