Im ersten Teil des Bern TaxMe-Online-Leitfadens haben wir die ersten drei Teile unserer Schweizer Steuererklärung (für den Kanton Bern) ausgefüllt: Persönliche Daten, Einkommen aus Tätigkeit, und Verschiedene Einkünfte.
Im nächsten Schritt geht es um dein Vermögen. Hier trägst du alles ein, was du besitzt und versteuern musst, angefangen bei klassischen Bankkonten bis hin zu spannenderen Themen wie Aktien oder Fonds (mit unserem bekannten ETF VT). Du siehst die verschiedenen Kategorien, die dir zur Auswahl stehen.
Schritt 6: Vermögenswerte und Wertschriften

Auswahl der zu deklarierenden Vermögenswerte und Wertschriften in TaxMe Online für die Steuererklärung
Praktisch ist auch das Steuerverzeichnis der Bank. Viele Banken stellen dir eine Übersicht mit allen Vermögenswerten und Erträgen zur Verfügung. Hast du das bereits als PDF oder eSteuerauszug hochgeladen, sparst du dir das mühsame Einzel-Eintippen.
Die folgenden Abschnitte gehen auf alle Kategorien der Vermögenswerte/Wertschriften ein.
Bankkonten und Guthaben
Unter diesem Menüpunkt erfasst du alle deine Bank- und Postkonten sowie Sparhefte. Wichtig: Jeden Januar wird dir deine Bank eine Bescheinigung deiner Konten senden. Dort oft steht speziell “für die Steuererklärung” oder änliches Vermerk. Du solltest hier angeben. Wenn du bereits einen eSteuerauszug hochgeladen hast, sind diese Konten automatisch übernommen. In diesem Fall musst du sie hier nicht nochmals erfassen.

Übersicht der erfassten Bankkonten und Guthaben in TaxMe Online inklusive Zinsen und Kontostand per 31.12
Bei einem neuen Eintrag gibst du für jedes Konto den Namen der Bank, die IBAN-Nummer und den Kontostand per 31.12. des Steuerjahres ein. Auch die im Jahr gutgeschriebenen Zinsen sowie allfällige Gebühren oder Spesen gehören dazu.
In unserem Beispiel sehen wir zwei Konten: ein Konto bei der Raiffeisenbank mit einem Stand von 58'750 CHF und ein UBS-Konto mit 62'830 CHF. Zusätzlich wurden je die Jahreszinsen und Gebühren eingetragen. Falls du mehrere Konten hast, kannst du einfach weitere Einträge hinzufügen.
Achte darauf, dass du die Konten korrekt dem Privatvermögen zuordnest. Solltest du ein Konto im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung übernommen haben, musst du den Status entsprechend anpassen.
Aktien, Fonds- und sonstige Anteile, Genuss- Partizipationsscheine, Optionen
In diesem Bereich trägst du dein Wertschriftendepot ein. Dazu gehören klassische Aktien, ETFs oder auch Partizipationsscheine. Wichtig: Wenn du bereits einen eSteuerauszug deiner Bank hochgeladen hast, sind die Werte automatisch übernommen, du musst sie also nicht noch einmal manuell eintragen.
In unserem Beispiel sehen wir zwei aktuell Einträge: eine Novartis-Aktie sowie einen Anteil an der Bergbahnen Adelboden AG. Angegeben werden jeweils die Titelbezeichnung, die Valorennummer, der Bruttobetrag der Dividenden sowie der Steuerwert per 31.12. des Steuerjahres.
Wenn du weitere Aktien oder Fonds hast, kannst du über “Neuen Eintrag erfassen” zusätzliche Titel hinzufügen. Viele Titel identifizieren sich direkt via Valorennummer, was die Angaben automatisch ergänzt. Alternativ kannst du die Suchmaske unter “Namenssuche für Valorenermittlung” benutzen, um deine Wertschrift zu finden.
Besonders relevant ist das auch bei Wertschriften wie etwa der US-amerikanischen Wertschrift VT ETF. Dieser wird hier ebenfalls erfasst, und über das Formular DA-1 / R-US 164 machst du später die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern geltend. Schweizer Wertschriften wie die Novartis-Aktie werden hingegen ganz normal ohne Zusatzformular eingetragen.
Die Steuerverwaltung weiss schon vieles über den ETF VT, diese Daten werden übernommen und du brauchst sie nicht zu tippen. D.h. Währungskonversionen, Wert am Anfang und Ende der Periode, Dividenden, alles ist dabei. Was du noch angeben musst:
- Anfangsbestand: Wie viele Stücke hattest du am Anfang des Jahres? Normalerweise dieser Zahl wird übernommen von der letzten Steuererklärung
- Endbestand: Wie viele Stücke hast du am Ende des Jahres?
- Alle Käufe und Verkäufe sollen gelistet werden. Da VT Dividenden ausschüttet (steuerbares Einkommen!), braucht die Steuerverwaltung die genauen Angaben, wie viele Stücke du zu einem gewissen Zeitpunkt besitzt
Hast du alle Angaben gemacht, klicke auf “Speichern”. Nun siehst du den Eintrag für Vanguard Total World Stock ETF in der Übersicht.

Gesamtliste der Wertschriften in TaxMe Online inklusive Aktien, Fonds und ETFs mit Steuerwert per Jahresende
Obligationen / Kassenscheine
Neben Aktien und Fonds musst du auch deine Obligationen und Kassenscheine erfassen. Dabei handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, die dir regelmässige Zinsen einbringen und am Ende der Laufzeit zurückbezahlt werden.
Falls du einen eSteuerauszug deiner Bank hochgeladen hast, werden die Obligationen automatisch übernommen. Ansonsten erfasst du sie hier manuell. Dazu gehören die Bezeichnung der Obligation, die Valorennummer sowie die im Steuerjahr erhaltenen Zinserträge. Zusätzlich musst du den Vermögenswert per 31.12. des Steuerjahres angeben.
In unserem Beispiel sehen wir eine Obligation der Galenica AG mit einem Zinsertrag von 10 CHF und einem Vermögenswert von 550 CHF. Wenn du mehrere Obligationen besitzt, kannst du sie über “Neuen Eintrag erfassen” hinzufügen.
Auch hier gilt: Nutze die Valorennummer, wenn möglich. Damit lassen sich die Angaben rasch und korrekt übernehmen, ohne dass du alles von Hand eintippen musst.
Gewährte Darlehen
Falls du jemandem Geld ausgeliehen hast, sei es mit oder ohne Zinsen, musst du dieses Darlehen in der Steuererklärung erfassen. Das gilt auch für Vorauszahlungen oder Anzahlungen, zum Beispiel für einen Grundstückskauf, oder sonstige private Guthaben. Auch grundpfandgesicherte Forderungen gehören hier dazu.
Über “Neuen Eintrag erfassen” legst du ein Darlehen an. Du gibst den Namen des Schuldners, die Währung und das Vergabedatum an. Falls es eine fixe Laufzeit gibt, trägst du auch das Ablaufdatum ein. Wichtig sind zudem der Zinsbetrag, den du im Steuerjahr erhalten hast, und der Forderungsbetrag per 31.12., also der noch ausstehende Betrag am Jahresende.

Erfassung privater Darlehen in TaxMe-Online mit Angaben zu Schuldner, Währung, Zinsen und Forderungsbetrag
Auch zinslose Darlehen sind anzugeben. In diesem Fall gibst du einfach keinen Zinsertrag ein. Bei Darlehen in Fremdwährungen musst du den Wert in Schweizer Franken umrechnen, die offiziellen Umrechnungskurse findest du jeweils in der Wegleitung des Steueramts.
Sonstige noch nicht deklarierte Kapitalanlagen
Nicht alle Anlagen passen in die Standardkategorien wie Bankkonten, Aktien oder Obligationen. Dafür gibt es das Feld “Sonstige noch nicht deklarierte Kapitalanlagen”. Hier trägst du alle Investitionen ein, die ebenfalls steuerpflichtig sind, aber bisher nicht erfasst wurden. Dazu können zum Beispiel bestimmte Anleihen, strukturierte Produkte oder auch Krypto-Investments gehören.
Über “Neuen Eintrag erfassen” öffnest du die Eingabemaske. Dort gibst du die Valorennummer oder ISIN, die Bezeichnung sowie die Währung an. Zusätzlich musst du den Forderungsbetrag oder Nennwert, die Stückzahl, Kauf- und Verkaufsdaten sowie den Steuerwert per 31.12. erfassen. Auch Zinsen, Dividenden oder Erträge aus Kryptowährungen gehören hier rein.

Formular zur Erfassung sonstiger Kapitalanlagen mit ISIN, Stückzahl, Ertrag und Steuerwert in TaxMe-Online
Besonders wichtig: Prüfe, ob die Anlage der Verrechnungssteuer unterliegt, und gib dies korrekt an. Viele Felder sind optional, helfen aber, deine Anlage vollständig abzubilden, etwa der Zinssatz oder der Ertrag pro Stück.
Falls du dich unsicher bist, ob ein bestimmtes Investment hier hingehört, lohnt sich ein Blick in die Wegleitung oder ein kurzer Anruf beim Steueramt. Grundsätzlich gilt: Lieber einmal zu viel angegeben als vergessen, Nachmeldungen sind meist mühsamer als eine saubere Deklaration von Anfang an.
Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis
Neben den Konten, Aktien oder Obligationen gibt es das Steuerverzeichnis der Bank, das alle Wertschriften übersichtlich zusammenfasst. Es enthält Angaben wie Bezeichnung, Bruttoerträge, Steuerwerte sowie Kauf- und Verkaufsdaten. Ein einfacher Depotauszug reicht nicht; die Wertschriften müssen klar aufgeschlüsselt sein.

Steuerverzeichnis der Bank in TaxMe-Online mit Bruttoerträgen, Verrechnungssteuer und Steuerwert per 31.12
Wenn deine Bank dir ein vollständiges Steuerverzeichnis zur Verfügung stellt, lade es hier hoch. TaxMe-Online übernimmt die Daten, sodass du sie nicht manuell erfassen musst. Achte darauf, ob Teile in deiner Geschäftsbuchhaltung erscheinen (z. B. bei selbständiger Tätigkeit). Dann markiere sie als Geschäftsertrag oder Geschäftsvermögen.
Darüber hinaus gibt es das zusätzliche Verzeichnis. Hier erfasst du Wertschriften, die im Bankverzeichnis nicht enthalten sind. Es muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Vermögenswerte (evtl. Valoren- oder ISIN-Nummer)
- Bruttoerträge mit Verrechnungssteuer
- Bruttoerträge ohne Verrechnungssteuer
- Steuerwerte
- Kauf- und Verkaufs- bzw. Verfallsdatum
DA-1 und R-US 164, um Quellensteuern zurückholen
Tipp: Lies dir meinen Schweizer Steuerleitfaden für ETF-Anleger durch, bevor du weitermachst.
Wenn du ausländische Wertschriften im Depot hast, wie US-Aktien oder ETFs wie den Vanguard Total World (VT), wird oft Quellensteuer im Ausland auf Dividenden erhoben. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, kannst du diese mit den Formularen DA-1 und R-US 164 zurückholen. DA-1 dient dazu, ausländische Quellensteuern in der Schweizer Steuererklärung anzurechnen. Wichtig ist, die Positionen im Steuerverzeichnis korrekt zu erfassen und den Antrag zu aktivieren, nur so erfolgt die Anrechnung.
Das Formular R-US 164 ist speziell für die USA. Damit forderst du den zusätzlichen, in den USA einbehaltenen Steuerabzug zurück. Dieser Schritt ist gerade bei beliebten US-ETFs relevant, weil ein Teil der Dividenden dort automatisch belastet wird.
Wenn du Interactive Brokers nutzt, einen ausländischen Broker (also keinen Schweizer) mit dem Status eines qualifizierten Vermittlers (DEGIRO hat übrigens denselben Status), musst du das Formular R-US 164 nicht ausfüllen. Das heisst, dass IBKR oder DEGIRO das Formular W8-BEN für dich ausfüllen, damit du auf deine US-Aktiendividenden nur 15 % (statt 30 %) Quellensteuer zahlen musst. Wenn das nicht der Fall wäre (wenn ich zum Beispiel Saxo Bank nutzen würde), dann müsste man diese Erklärung R-US 164 machen.
In der Eingabemaske trägst du deine Bankverbindung (IBAN, Bank, Kontobezeichnung) sowie deine Wohnsitzangaben ein. Zusätzlich werden Kontrollfragen gestellt, etwa ob die Wertschriften ausschließlich deinem Privatvermögen zugeordnet sind oder ob du sie geschäftlich nutzt. Auch diese Angaben sind Pflicht, damit der Antrag korrekt verarbeitet werden kann. Aktiviere dazu das entsprechende Feld, siehe weiter oben, und gib deine Positionen an.
Hier als Beispiel mit Vanguard Total World Stock ETF (VT):

DA-1 / R-US 164 Antrag zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf US-ETF in der Schweizer Steuererklärung
Steuerbare Geldspielgewinne
Falls du im Steuerjahr bei einer Lotterie oder einem anderen Glücksspiel gewonnen hast, sei es Swisslotto, Euromillions, Sporttip oder ein anderes Spiel, musst du den Gewinn hier deklarieren. Das gilt auch für Naturalgewinne wie Reisen, Autos oder Edelmetalle. Diese werden mit ihrem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinns erfasst.

Eingabe steuerbarer Geldspielgewinne in TaxMe-Online mit Bruttobetrag und Belegen für Lotteriegewinne
Für Gewinne aus der Schweiz gibt es einen hohen Freibetrag: bis zu CHF 1'037'000 bei den Kantons- und Gemeindesteuern bzw. CHF 1'056'600 bei der direkten Bundessteuer. Nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig, der Rest bleibt steuerfrei.
Anders sieht es bei Gewinnen ohne Freibetrag aus. Dazu gehören Lotterien und Glücksspiele im Ausland, Gewinne aus ausländischen Onlinespielen oder auch Wettbewerbe zur Verkaufsförderung (z. B. von Detailhändlern), sofern der einzelne Gewinn die Grenze von CHF 1'000 (eidgenössisch) / 1'100 (kantonal) überschreitet. Diese musst du vollständig als Einkommen angeben.
Kosten
Bei Wertschriften und Vermögen fallen oft Gebühren an, und gewisse davon kannst du steuerlich abziehen. Dazu gehören vor allem Kosten für die Verwahrung deiner Vermögenswerte, also zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Depot- oder Safegebühren sowie Spesen für Sparkonten oder Anlagekonten. Auch die Kosten für das Erstellen von Steuerverzeichnissen (z. B. eSteuerauszug) und sogar Negativzinsen dürfen hier angegeben werden.
Nicht alles ist abziehbar: Gebühren für die aktive Vermögensverwaltung, Kosten beim Kauf oder Verkauf von Wertschriften (z.B. Courtagen, Stempelabgaben), Beratungskosten oder Kommissionen zählen nicht dazu. Das Gleiche gilt für Steuerberatung oder die Erstellung der Steuererklärung, diese Ausgaben musst du selbst tragen.
Eine vollständige Liste was abziehbar und was nicht ist, findest du hier: Kosten für die Aufbewahrung der Vermögenswerte und Wertschriften (Kanton Bern).
Qualifizierende Beteiligungen
Wenn du am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit mindestens 10 % beteiligt bist, gehören diese Anteile in die Rubrik qualifizierende Beteiligungen. Das gilt unabhängig davon, ob du die Beteiligung im Privat- oder im Geschäftsvermögen hältst.
Du trägst hier die wichtigsten Angaben ein: Name und Sitz der Gesellschaft, UID-Nummer, Stückzahl der Anteile, Kauf- und Verkaufsdaten, Dividendentermine sowie den Steuerwert per 31.12. des Steuerjahres. Bei nicht kotierten Schweizer Gesellschaften wird der Steuerwert von der Steuerverwaltung festgelegt.

Formular zur Erfassung qualifizierender Beteiligungen mit Beteiligungsquote, Dividende und Steuerwert
Achtung: Beteiligungen, die du hier erfährst, dürfen nicht zusätzlich unter Aktien/Wertschriften eingetragen werden. Für Beteiligungen im Geschäftsvermögen musst du ausserdem eine Spartenrechnung erstellen, damit Erträge und Vermögenswerte korrekt getrennt ausgewiesen werden.
Übersicht Vermögenswerte / Wertschriften
Erfolg! Du hast alle deine Vermögenswerte und Wertschriften mühselig für Vater Staat eingetragen.
In der Übersicht siehst du alle deine erfassten Vermögenswerte und Wertschriften auf einen Blick, inklusive Erträge mit und ohne Verrechnungssteuer sowie den Steuerwert.

Gesamtübersicht Vermögenswerte und Wertschriften in TaxMe-Online mit Erträgen, Vermögen und Steuersummen
Nächster Schritt
Sobald dein Vermögen und deine Anlagen komplett eingetragen sind, geht es im letzten Artikel um die Abzüge: Teil 3 unseres Bern TaxMe-Online Tutorials. Hier kannst du dein steuerbares Einkommen senken, zum Beispiel mit Berufskosten, Krankenkassenprämien oder Spenden.








